Vielen Dank für Ihr Interesse an der Freien Christlichen Schule Freiburg.
Gerne senden wir ihnen die aufnahmeunterlagen zu:
Primarschule (Klasse 1)
Klasse 1
Das Aufnahmeverfahren für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 1 beginnt mit der Einsendung folgender Unterlagen:
- Aufnahmeantrag
- Schülerbogen
- Kopie der letzten U-Untersuchung, oder schulärtzlicher Untersuchungsbogen
Sie können Ihre Unterlagen jederzeit einreichen. Nach Eingang der Aufnahmeunterlagen, werden Sie mit Ihrem Sohn / Ihrer Tochter zu einem Kennenlerngespräch in die Schule eingeladen. Die Entscheidung, welche Schülerinnen und Schüler in die zukünftige Primarschule aufgenommen werden, obliegt der Schulleitung. Danach werden die Eltern informiert.
Aufnahmeantrag Primarschule / Information Elternbeitrag
Sekundarschule (Klasse 5)
Klasse 5
Das Aufnahmeverfahren für Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule, Klasse 5 beginnt mit der Einsendung folgender Unterlagen:
- Aufnahmeantrag (unverbindlich)
- Schülerbogen (handschriftlich von dem Schüler auszufüllen)
- Kopie der Grundschulzeugnisse
- Grundschulempfehlung (Originale der Seiten 4 + 5 und 7)
Sie können Ihre Unterlagen jederzeit einreichen. Nach Eingang der Aufnahmeunterlagen, werden Sie mit Ihrem Sohn / Ihrer Tochter zu einem Kennenlerngespräch in die Schule eingeladen.
Die Entscheidung, welche Schülerinnen und Schüler in die zukünftige Sekundarschule aufgenommen werden, obliegt der Schulleitung.
Danach werden die Eltern informiert.
Aufnahmeantrag Sekundarschule G-Niveau (WRS) / Information ElternbeitragAufnahmeantrag Sekundarschule M-Niveau (RS) / Information Elternbeitrag
Gymnasium G9
Klasse 5
Das Aufnahmeverfahren für Schülerinnen und Schüler des allgemeinen Gymnasiums Klasse 5 beginnt mit der Einsendung folgender Unterlagen:
- Aufnahmeantrag (unverbindlich)
- Grundschulempfehlung (Originale der Seiten 4 + 5 und 7)
Sie können Ihre Unterlagen jederzeit einreichen. Nach Eingang der Aufnahmeunterlagen, werden Sie mit Ihrem Sohn / Ihrer Tochter zu einem Aufnahmegespräch in die Schule eingeladen. Die Entscheidung, welche Schülerinnen und Schüler in die zukünftige Sekundarschule aufgenommen werden, obliegt der Schulleitung. Danach werden die Eltern informiert.
Aufnahmeantrag Gymnasium G9 / Information Elternbeitrag
Berufliches Gymnasium (Klasse 11) TGG und SGG
Technisches Gymnasium (Gestaltungs- und Medientechnik TGG) Sozialwissenschaftliches Gymnasium (SGG)
Eingangsstufe (Klasse 11)
Die Aufnahme in das Berufliche Gymnasium richtet sich in erster Linie nach dem Erreichen der Aufnahmevoraussetzung.
Bitte senden Sie folgende Unterlagen an uns:
- Aufnahmeantrag
- Tabellarischer Lebenslauf
- Kopie der Geburtsurkunde
- Aktuelles Zeugnis in Kopie
- Abschlusszeugnis in beglaubigter Kopie (muss nachgereicht werden)
Wir bitten um Verständnis, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen Berücksichtigung finden. Auch Schüler der FCS bewerben sich für die neue Schulart mit allen Unterlagen!
Sie können Ihre Unterlagen jederzeit einreichen.
Zusagen werden zeitnah nach Eintreffen des Antrages verschickt, wenn zum Antragszeitpunkt die Aufnahmevoraussetzungen erfüllt sind. Das Abschlusszeugnis der vorangehenden Schule muss umgehend nach Erhalt in Kopie nachgereicht werden.
Aufnahmeantrag Berufl. Gymnasium TGG / SGG // Information Elternbeitrag
AufbauGymnasium (Klasse 11)
Eingangsstufe (Klasse 11)
Die Aufnahme in das Aufbauymnasium richtet sich in erster Linie nach dem Erreichen der Aufnahmevoraussetzung.
Bitte senden Sie folgende Unterlagen an uns:
- Aufnahmeantrag
- Tabellarischer Lebenslauf
- Kopie der Geburtsurkunde
- Aktuelles Zeugnis in Kopie
- Abschlusszeugnis in beglaubigter Kopie (muss nachgereicht werden)
Wir bitten um Verständnis, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen Berücksichtigung finden. Sie können Ihre Unterlagen jederzeit einreichen. Auch Schüler der FCS bewerben sich für die neue Schulart mit allen Unterlagen!
Zusagen werden zeitnah nach Eintreffen des Antrages verschickt, wenn zum Antragszeitpunkt die Aufnahmevoraussetzung erfüllt sind. Das Abschlusszeugnis der vorangehenden Schule muss umgehend nach Erhalt in Kopie nachgereicht werden.