Aufnahme

SCHÖN, DASS SIE DA SIND!

Sie haben sich über unsere Schularten informiert und möchten nun Ihr Kind an der FCS anmelden. Darüber freuen wir uns sehr!

Die benötigten Antragsunterlagen finden Sie auf dieser Seite übersichtlich nach Schularten geordnet. Bitte füllen Sie die Formulare sorgfältig aus und reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen ein. Damit machen Sie den nächsten wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem möglichen Schulplatz für Ihr Kind.

Vielen Dank für Ihr Interesse und Ihr Vertrauen. Wir freuen uns darauf, Sie und Ihr Kind kennenzulernen.

Das Aufnahmeverfahren für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 1 beginnt mit der Einsendung folgender Unterlagen:

  • Aufnahmeantrag
  • Schülerbogen
  • Kopie der schulärztlichen Untersuchung
  • Kopie der Geburtsurkunde

Nach Eingang der Aufnahmeunterlagen werden Sie mit Ihrem Kind zu einem Kennenlerngespräch in die Schule eingeladen. Die Entscheidung, welche Schülerinnen und Schüler in die Primarschule aufgenommen werden, obliegt der Schulleitung. Danach werden die Eltern informiert.

Bitte beachten Sie: Der Anmeldezeitraum für die Einschulung in 2027 geht von Oktober 2026 bis Mitte Februar 2027

Infopaket mit Aufnahmeantrag und Schulgeldtabelle

Das Aufnahmeverfahren für Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Klasse 5 beginnt mit der Einsendung folgender Unterlagen:

  • Aufnahmeantrag
  • Schülerbogen (handschriftlich vom Kind auszufüllen)
  • Kopie der Grundschulzeugnisse
  • Grundschulempfehlung (Originale der Seiten 3 und 4)
  • Kopie der Geburtsurkunde

Nach Eingang der Aufnahmeunterlagen, werden Sie mit Ihrem Kind zu einem Kennenlerngespräch in die Schule eingeladen.
Die Entscheidung, welche Schülerinnen und Schüler in die Sekundarschule aufgenommen werden, obliegt der Schulleitung. Danach werden die Eltern informiert.

Bitte beachten Sie: Sie können Ihr Kind bereits ab Oktober 2026 für das Schuljahr 2027/28 anmelden !!! (Die Grundschulempfehlung kann im Original nachgereicht werden)

Infopaket Realschulzweig (M-Niveau) mit Aufnahmeantrag und Schulgeldtabelle

Infopaket Werkrealschulzweig (G Niveau) mit Aufnahmeantrag und Schulgeldtabelle

Das Aufnahmeverfahren für Schülerinnen und Schüler des allgemeinen Gymnasiums Klasse 5 beginnt mit der Einsendung folgender Unterlagen:

  • Aufnahmeantrag
  • Grundschulempfehlung (Originale der Seiten 3 + 4)
  • Kopie der Geburtsurkunde

Nach Eingang der Aufnahmeunterlagen, werden Sie mit Ihrem Kind zu einem Aufnahmegespräch in die Schule eingeladen. Die Entscheidung, welche Schülerinnen und Schüler in das Gymnasium aufgenommen werden, obliegt der Schulleitung. Danach werden die Eltern informiert

Bitte beachten Sie: Sie können Ihr Kind bereits ab Oktober 2026 für das Schuljahr 2027/28 anmelden !!! (Die Gymnasialempfehlung kann im Original nachgereicht werden)

Infopaket mit Aufnahmeantrag und Schulgeldtabelle

Die Aufnahme in das Aufbauymnasium richtet sich in erster Linie nach dem Erreichen der Zugangsvoraussetzungen.

Bitte senden Sie folgende Unterlagen an uns:

  • Aufnahmeantrag
  • Tabellarischer
  • Lebenslauf
  • Aktuelles Zeugnis in Kopie
  • Abschlusszeugnis in beglaubigter Kopie (muss nachgereicht werden)
  • Kopie der Geburtsurkunde

Wir bitten um Verständnis, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen Berücksichtigung finden. Auch Schülerinnen und Schüler der FCS bewerben sich für die neue Schulart mit allen Unterlagen!

Zusagen werden zeitnah nach Eintreffen des Antrages verschickt, wenn zum Antragszeitpunkt die Aufnahmevoraussetzungen erfüllt sind. Das Abschlusszeugnis der vorangehenden Schule muss umgehend nach Erhalt in Kopie nachgereicht werden.

Keine Anmeldefrist, Anmeldung jederzeit möglich, solange es Schulplätze gibt

Infopaket mit Aufnahmeantrag und Schulgeldtabelle

QUEREINSTIEG

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Quereinstiege bis zum Halbjahr (01. Februar) möglich, danach erst wieder zum neuen Schuljahr.

Bei Interesse melden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail im Schulsekretariat.

Bitte beachten Sie beim Quereinstieg:

Wir sind im Sinne eines erfolgreichen Bildungswegs für Ihr Kind auf ein vertrauensvolles und transparentes Mitwirken Ihrerseits angewiesen. Dies beinhaltet eine offene Kommunikation über den Grund des Wechsels und mögliche Förderbedarfe Ihres Kindes. Dazu benötigen wir unter anderem Ihr Einverständnis zur Kontaktaufnahme mit der jetzigen Schule.

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