Anmeldeverfahren zur Aufnahme am GMT
Es gelten die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen für Berufliche Gymnasien. Schüler und Schülerinnen, die den Werkreal-/Realschulabschluss oder einen vergleichbaren Mittleren Schulabschluss vorweisen können haben grundsätzlich die Möglichkeit dazu. Dabei muss der Durchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch mindestens 3,0 sein, wobei keine dieser Noten schlechter als 4,0 sein darf. Für Gymnasiasten wird das Versetzungszeugnis nach Klasse 11 (G8: Klasse 10) vorausgesetzt.
Ablauf des Aufnahmeverfahrens
- Anmeldung mit Anmeldeformular, beglaubigten Halbjahreszeugnissen und Lichtbild, persönlich in der Schule abgeben (mit Empfangsbestätigung).
- Rückmeldung der Schule über bedingte Aufnahmezusage.
- Rückmeldung der Schüler mit Annahmebestätigung in dem der Schüler erklärt, dass er den angebotenen Schulplatz annimmt und sich bei keiner anderen Schule bewirbt oder auf die Warteliste gesetzt werden möchte (persönlich mit Empfangsbestätigung.)
- Abgabe des Abschlusszeugnisses bzw. Versetzungszeugnisses (persönlich gegen Empfangsbestätigung)
Nach Eingang der relevanten Zeugnisse werden die Schüler und Schülerinnen benachrichtigt. Etwaige Nachrückplätze werden dabei berücksichtigt.
Zeiten und Fristen
Für das Bewerbungsverfahren und die Anmeldung am GMT sind neben den Zugangsvoraussetzungen einige wichtige Fristen zu beachten.
- Abgabe des Anmeldeformulars und der notwendigen Unterlagen jeweils bis zum 15. April des Jahres im Schulbüro. Bitte beachten: Als Abgabetermin gilt der Zeitpunkt, an dem alle Unterlagen vollständig eingegangen sind.
- Bis zum 31. April erhalten die angemeldeten Schüler und Schülerinnen eine bedingte Aufnahmezusage
- Bis zum 15. Mai müssen die Bewerber erklären ob Sie die Zusage annehmen. Bewerber, die keine Rückmeldung machen, werden von der Liste gestrichen.
- Bis zum Schuljahresende, den 29. Juli müssen die Abschlusszeugnisse/ Versetzungszeugnisse abgegeben werden.
- Schulbeginn ist Montag der 14. September 2009.
Notwendige Bewerbungsunterlagen
Folgende Unterlagen sind mit dem unterschriebenen Anmeldeformular einzureichen:
- Lebenslauf in tabellarischer Form über den bisherigen Bildungsweg.
- Zwei aktuelle Lichtbilder.
- Beglaubigte Abschrift des Zeugnisses, welches die Voraussetzung für die Aufnahme nachweist, z.B.: Abschlusszeugnis der Realschule/Werkrealschule bzw. Versetzung nach Klasse 11 eines Gymnasiums (G8: 10. Klasse)
- Eine Erklärung des Bewerbers darüber, ob und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis er schon an einem Aufnahmeverfahren teilgenommen hat oder ein Gymnasium besucht und an welche Schule der Bewerber ebenfalls einen Aufnahmeantrag gerichtet hat.
Staatliche Anerkennung
Der Christliche Schul- und Erziehungsverein (CSE) als Träger der FCS ist um eine vorzeitige staatliche Anerkennung des neuen GMTs bemüht. Eine Entscheidung darüber wird das Regierungspräsidium Freiburg erst im Laufe des Schuljahres 2011/2012 treffen. Der erste Jahrgang 2009/10 wird im Falle einer nicht vorzeitigen staatlichen Anerkennung die Abiturprüfung schulfremd ablegen. Spätestens im Schuljahr 2012/13, wenn sich das private berufliche Gymnasium wie im Gesetz vorgesehen, drei Jahre bewährt hat, rechnet der CSE fest mit der staatlichen Anerkennung. Gerne erteilen wir in einem persönlichen Gespräch weitere Informationen.



